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"DIGITAL JETZT" - JETZT BUNDESMITTEL FÜR DIGITALISIERUNGSPROJEKTE BEANTRAGEN

Wenn Sie endlich den nächsten Schritt in der Digitalisierung gehen wollen, dann nutzen Sie die Förderung der Bundesregierung "Digital Now". Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick über die Themen, die Sie fördern lassen können. Wir als Digitalagentur unterstützen Sie sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Umsetzung. Während des gesamten Förderzeitraums bis zum 31. Dezember 2023 sind wir Ihr Ansprechpartner.

Wofür können Sie staatliche Unterstützung erhalten?

FINANZIERUNGSMODUL 1: INVESTITIONEN IN DIGITALE TECHNOLOGIEN

In Modul 1 der Förderungen können Sie sich Investitionen in Soft- und oder Hardware beantragen. Gefördert werden unter anderem Investitionen welche die interne und externe Vernetzung der des Unternehmens dienen. Hierzu gehören die Themen wie Datengetriebene Geschäftsmodelle, Cloud-Anwendungen oder IT-Sicherheit und Datenschutz.

Fördermodul 2: Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden

Das Modul 2 der Fördermittel für die Digitalisierung von Unternehmen bietet Ihnen die Möglichkeit, Mitarbeiter in verschiedenen Bereichen der Digitalisierung zu qualifizieren. Dazu gehören insbesondere die Bereiche Entwicklung und Umsetzung einer digitalen Unternehmensstrategie oder IT-Sicherheit und Datenschutz.

Wichtig ist, dass Unternehmen eine Förderung in einem oder beiden Modulen beantragen können. Die Förderung wird als Zuschuss für ein geplantes Digitalisierungsprojekt gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Dauer eines geförderten Projekts darf maximal 12 Monate für die Umsetzung betragen. Der Zuschuss wird erst nach erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises an die antragstellenden Unternehmen ausgezahlt.

HÖHE DER FINANZIERUNG:

Bei den Fördersummen gibt es die unterschiedliche Modelle. Diese sehen wie folgt aus:

Der Zuschuss zur Fördersumme berechnet sich anteilig an den jeweiligen Investitionskosten Ihres Unternehmens. Der prozentuale Anteil der Investitionskosten ist nach der Unternehmensgröße gestaffelt, so dass kleinere Unternehmen einen etwas höheren prozentualen Anteil erhalten.

prozentualer Anteil.

Eine Wertschöpfungskette bzw. ein -netzwerk im Sinnes dieses Programms definiert sich wie folgt. Mehrere Unternehmen arbeiten entlang der Wertschöpfungskette von der Lieferung von Rohstoffen bis hin zum Endprodukt zusammen oder Mehrere Unternehmen kooperieren in einem Wertschöpfungsnetzwerk. Ein Beispiel hier, dass mehrere Zulieferer bei der Motorenfertigung in der Automobilindustrie zusammenarbeiten. Jedes Unternehmen liefert eigenständige Beiträge in der Kette oder dem Netzwerk. Jeder der Unternehmen muss einen eigenen Digitalisierungsplan einreichen und ebenfalls einen eigenen Antrag auf Förderung stellen.

 

Auch Start-ups können im Rahmen des Programms "Digital Now" gefördert werden . Die einzige Hürde dabei ist, dass das Unternehmen bereits die Gründungsphase abgeschlossen haben muss und bereits über einen nennenswerten Geschäftsbetrieb mit entsprechenden Umsätzen verfügt . Auch die Rechtsform des Unternehmens muss abgeschlossen sein, Unternehmen mit der Rechtsform "Gesellschaft in Gründung" sind von diesem Förderprogramm ausgeschlossen.

WIE IST DAS VERFAHREN FÜR DIE BEWERBUNG VON FÖRDERMITTELN FÜR "DIGITAL NOW"?

Nachdem Sie den Förderantrag für Ihr Unternehmen werden die Förderungen im Rahmen eines Zufallsverfahrens bestimmt. Unter allen registrierten Unternehmen werden die zur Verfügung stehend Haushaltsmittel die entsprechenden bis zur Erschöpfung zugewiesen.

Wird Ihr Unternehmen beim Zufallsverfahren in einem Monat nicht ausgewählt können Sie die Teilnahme am Zufallsverfahren monatlich wieder aktivieren. In diesem Fall ist die neue Registrierung und die damit verbundene Dateneingabe nicht mehr notwendig.

Das Zufallsverfahren bietet allen Unternehmen die sich für die Förderungen bewerben die gleichen Chancen, weil es bei dieser Förderung keine Rolle spielt, wie schnell Sie sind mit der Einreichung Ihres Antrages.

Transparenz der Mittelvergabe ist dem Bund besonders wichtig, daher ist für jedes registrierte Unternehmen im Förderportal ersichtlich wie viele Teilnehmende für das Zufallsverfahren es jeden Monat gibt und wie hoch die Chancen für den Zuschlag sind.

Hat man seine Antragsformulare erstmal eingereicht, werden diese nach den Förderrichtlinien überprüft und für das Zufallsverfahren freigegeben.

Antragsstellung „Digital Jetzt“ im Förderportal

Ihren Förderantrag für das Förderprogramm "Digital Now" können Sie ausschließlich elektronisch über das Förderportal einreichen. Die Themenblöcke, die bearbeitet werden müssen, sind wie folgt:

Wenn Sie bei der Antragstellung sind, können Sie jeder zeit zwischenspeichern und Ihren Antrag nach und nach durcharbeiten. Zusätzlich verhindern Plausibilitätsprüfungen die Eingabe falscher Daten und weißen rechtzeitig auf Kriterien der Nicht-Förderfähigkeit hin.

Bei der Antragsstellung von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken ist zu beachten, dass jedes dieser Unternehmen einen eigenen Antrag mit Digitalisierungs- und Finanzierungsplan enthält. Hinzu kommt, dass eine gemeinsame Zielsetzung für das Investitionsvorhaben der beteiligten Firmen dargestellt werden muss. Bei einer solchen Antragstellung gilt dieser erst als abgeschlossen, wenn alle Unternehmen in dieser Kette oder diesem Netzwerk ihre Beantragung erfolgreich eingereicht haben. Ein Unternehmen in diesen Netzwerken muss der „Lead Partner“ für das Zufallsverfahren sein, denn nur dieser ist zur Teilnahme berechtigt

Hat man nach der Beantragung der Förderung im Zufallsverfahren den Zuschlag erhalten, erhält man in der Regel innerhalb von 6-8 Wochen den Förderbescheid. Dies kann aber je nach nachfrage variieren.

Der Beginn Ihres Projekts wird festgelegt, sobald Ihnen der Zuwendungsbescheid zugesendet wird. Förderfähig sind nur Projekte und Vorhaben, die zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht begonnen wurden. Abrechnungen welche die Zuwendung bzw. Förderung im Sinne von „Digital Jetzt“ betrifft dürfen nur im Projektzeitraum anfallen.

Eine Kombination mit anderen Förderungen über Bund oder Land ist nicht möglich. Nur der jeweilige Eigenanteil kann über Kredite oder Beteiligungsprogramme unterstützt werden.

Ist das Projekt abgeschlossen müssen alle Verwendungsnachweise beim Projektträger eingereicht werden. Dieser Verwendungsnachweis ist ebenfalls online auszufüllen. Wenn der Verwendungsnachweiß geprüft und genehmigt wurde erhalten Sie die Entsprechende Geldsumme als Auszahlung.

Weitere Informationen über das Förderprogramm "Digital Jetzt" finden Sie hier(http://www.digitaljetzt-portal.de).

Wenn Sie Unterstützung bei Ihrem Zuschussantrag und der anschließenden Umsetzung benötigen, freuen wir uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

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